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News


Aktuelle Informationen zu Lohn-, Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Einzelheiten erfragen Sie bitte über das Internet oder bei Ihrem Steuerberater.

News 2010


Gesetzesänderung ab 01.01.2010!
Auch im Jahr 2009 war der Gesetzgeber wieder sehr aktiv und hat unter anderem mit der Einführung von ELENA
ab 01. Januar 2010 neue Herausforderungen für jedes Lohnbüro, Lohn Rechenzentrum, Steuerkanzleien sowie Buchführungshelfer eingeführt.

1. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Der Beitragsnachweis (BN) ist den Krankenkassen zwei Arbeitstage vor der Beitragsfälligkeit zur Verfügung zu stellen. Die Einreichungs- und Fälligkeitstermine in 2010:

Beitragsmonat Termin zur
Abgabe des BN
Termin
Fälligkeit der Beiträge
Januar 25.01.2010 27.01.2010
Februar 22.02.2010 24.02.2010
März 25.03.2010 29.03.2010
April 26.04.2010 28.04.2010
Mai 25.05.2010 27.05.2010
Juni 24.06.2010 28.06.2010
Juli 26.07.2010 28.07.2010
August 25.08.2010 27.08.2010
September 24.09.2010 28.09.2010
Oktober 25.10.2010 27.10.2010
November 24.11.2010 26.11.2010
Dezember 23.12.2010 28.12.2010


2. Beitragsbemessungsgrenzen 2010:
KV / PV mtl. 3.750,00 EUR / 45.000,00 EUR p.a.
RV / AV-Ost mtl. 4.650,00 EUR / 55.800,00 EUR p.a.
RV / AV-West mtl. 5.500,00 EUR / 66.000,00 EUR p.a.
Versicherungspflichtgrenze KV mtl. 4.162,50 EUR / 49.950,00 EUR p.a.

3. Steuerrecht 2009/2010:
  • Optionales Faktorverfahren statt Steuerklassenkombination III/V ab 2010 (§39 EStG)
    Gemäß 39f EStG können Ehegatten auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt die Eintragung jeweils der Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer eintragen lassen, wenn der Faktor kleiner als 1 ist. Der Faktor wird vom Finanzamt auf drei Nachkommastellen (ohne Rundung) genau berechnet und soll im Innenverhältnis der Ehegatten zu einer "gerechteren" Steuerverteilung führen. Künftig sollen damit hohe Nachzahlungen und gfs. Einkommensteuer- Vorauszahlungen vermieden werden.
  • Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung: Ab 2010 ist der Gesetzgeber gezwungen eine verbesserte Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Ermittlung des Einkommens vorzunehmen. Die höheren Vorsorgeaufwendung werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt. Details dazu entnehmen Sie bitte u.a. der Internetseite:
    http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/003__FAQ__Buergerentlastungsgesetz.html
  • Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers (z.B. bei einer Tagesmutter oder einer Kindertagesstätte), bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Arbeitgeber diese Leistungen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbringt.
  • Darüber hinaus sind Erholungsbeihilfen an die Mitarbeiter mit einem festen Pauschalsteuersatz in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. der pauschalen Kirchensteuer) bis zu einem Betrag von 156,00 EUR pro Arbeitnehmer, 104,00 EUR für dessen Ehegatten und bis 52,00 EUR für jedes Kind pro Jahr zahlbar. Diese sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei.
  • Arbeitgeberdarlehen: Die Nichtaufgriffgrenze (Restschuld unter 2.600 EUR) gilt rückwirkend wieder!


  • Einführung ELENA-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis) ab 01.01.2010:
  • Ab Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, monatlich entgeltbezogene Daten über ihre Beschäftigten elektronisch an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung (ELENA-Verfahren) zu übermitteln. Die Daten müssen dazu verfahrenskonform aufbereitet und versendet werden. Dabei werden neben abrechnungsrelevanten Informationen auch Sachverhalte abgefragt, die bislang nicht im Berechnungssystem erfasst wurden.
  • Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns vor bzw. spätestens mit den Bewegungsdaten zur Januarabrechnung 2010 folgende Informationen übermitteln:

  • - wöchentliche Arbeitszeit jedes einzelnen Arbeitnehmer
    - SV-Nummer bereits bei der Personalanlage
    - Bei Entlassungen reichen Sie uns zur Entgeltabrechnung in jedem Fall eine Kopie des Kündigungsschreibens ein

    4. Unterlagen zur Vernichtung ab 01.01.2010:
  • Unterlagen aus dem Jahr 1999 wie: Lohnkonten, Lohnbelege, Gehaltslisten, Buchungsbelege, Bankbelege, Bewirtungsnachweise, Quittungen, Reisekostenabrechnungen, Abrechnungsunterlagen und Unterlagen dazu aus 2002 und älter
  • Unterlagen aus dem Jahr 2003 wie: Überstundenlisten, Geschäftsbriefe die nicht Rechnungen oder Gutschriften sind, Kassenzettel, Betriebsprüfungsberichte
  •  


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    Gesetzesänderungen Vorjahr 2009