 |
|
News
Aktuelle Informationen zu Lohn-, Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsrecht.
Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung
nicht übernommen werden. Einzelheiten erfragen Sie bitte über das Internet oder bei Ihrem Steuerberater.
News 2010
Gesetzesänderung ab 01.01.2010!
Auch im Jahr 2009 war der Gesetzgeber wieder sehr aktiv und hat unter anderem mit der Einführung
von ELENA ab 01. Januar 2010 neue Herausforderungen für jedes Lohnbüro, Lohn Rechenzentrum,
Steuerkanzleien sowie Buchführungshelfer eingeführt.
1. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Der Beitragsnachweis (BN) ist den Krankenkassen zwei Arbeitstage vor der Beitragsfälligkeit zur Verfügung zu stellen. Die Einreichungs-
und Fälligkeitstermine in 2010:
| Beitragsmonat |
Termin zur Abgabe des BN |
Termin Fälligkeit der Beiträge |
| Januar |
25.01.2010 |
27.01.2010 |
| Februar |
22.02.2010 |
24.02.2010 |
| März |
25.03.2010 |
29.03.2010 |
| April |
26.04.2010 |
28.04.2010 |
| Mai |
25.05.2010 |
27.05.2010 |
| Juni |
24.06.2010 |
28.06.2010 |
| Juli |
26.07.2010 |
28.07.2010 |
| August |
25.08.2010 |
27.08.2010 |
| September |
24.09.2010 |
28.09.2010 |
| Oktober |
25.10.2010 |
27.10.2010 |
| November |
24.11.2010 |
26.11.2010 |
| Dezember |
23.12.2010 |
28.12.2010 |
2. Beitragsbemessungsgrenzen 2010:
| KV / PV |
mtl. 3.750,00 EUR / 45.000,00 EUR p.a. |
| RV / AV-Ost |
mtl. 4.650,00 EUR / 55.800,00 EUR p.a. |
| RV / AV-West |
mtl. 5.500,00 EUR / 66.000,00 EUR p.a. |
Versicherungspflichtgrenze KV |
mtl. 4.162,50 EUR / 49.950,00 EUR p.a. |
3. Steuerrecht 2009/2010:
Optionales Faktorverfahren statt Steuerklassenkombination III/V ab 2010 (§39 EStG)
Gemäß 39f EStG können Ehegatten auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt die Eintragung jeweils der Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer eintragen lassen, wenn der Faktor kleiner als 1 ist. Der Faktor wird vom Finanzamt auf drei Nachkommastellen (ohne Rundung) genau berechnet und soll im Innenverhältnis der Ehegatten zu einer "gerechteren" Steuerverteilung führen. Künftig sollen damit hohe Nachzahlungen und gfs. Einkommensteuer- Vorauszahlungen vermieden werden.
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung: Ab 2010 ist der Gesetzgeber gezwungen eine
verbesserte Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der
Ermittlung des Einkommens vorzunehmen. Die höheren Vorsorgeaufwendung werden bereits bei der
Berechnung der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter Höchstbeträge
berücksichtigt. Details dazu entnehmen Sie bitte u.a. der Internetseite:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/003__FAQ__Buergerentlastungsgesetz.html
Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers (z.B. bei einer Tagesmutter oder einer Kindertagesstätte), bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Arbeitgeber diese Leistungen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbringt.
Darüber hinaus sind Erholungsbeihilfen an die Mitarbeiter mit einem festen Pauschalsteuersatz in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. der pauschalen Kirchensteuer) bis zu einem Betrag von 156,00 EUR pro Arbeitnehmer, 104,00 EUR für dessen Ehegatten und bis 52,00 EUR für jedes Kind pro Jahr zahlbar. Diese sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei.
Arbeitgeberdarlehen: Die Nichtaufgriffgrenze (Restschuld unter 2.600 EUR) gilt rückwirkend wieder!
Einführung ELENA-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis) ab 01.01.2010:
Ab Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, monatlich entgeltbezogene Daten über ihre Beschäftigten elektronisch an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung (ELENA-Verfahren) zu übermitteln. Die Daten müssen dazu verfahrenskonform aufbereitet und versendet werden. Dabei werden neben abrechnungsrelevanten
Informationen auch Sachverhalte abgefragt, die bislang nicht im Berechnungssystem erfasst
wurden.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns vor bzw. spätestens mit den Bewegungsdaten zur Januarabrechnung 2010
folgende Informationen übermitteln:
- wöchentliche Arbeitszeit jedes einzelnen Arbeitnehmer
- SV-Nummer bereits bei der Personalanlage
- Bei Entlassungen reichen Sie uns zur Entgeltabrechnung in jedem Fall eine Kopie des Kündigungsschreibens ein
4. Unterlagen zur Vernichtung ab 01.01.2010:
Unterlagen aus dem Jahr 1999 wie: Lohnkonten, Lohnbelege, Gehaltslisten, Buchungsbelege, Bankbelege, Bewirtungsnachweise, Quittungen, Reisekostenabrechnungen,
Abrechnungsunterlagen und Unterlagen dazu aus 2002 und älter
Unterlagen aus dem Jahr 2003 wie: Überstundenlisten, Geschäftsbriefe die nicht Rechnungen oder Gutschriften sind, Kassenzettel, Betriebsprüfungsberichte
|
|
Gesetzesänderungen Vorjahr 2009
|